Auf Grundlage § 17 AVBWasserV beinhalten folgende Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und die Kundenanlagen, die an das Trinkwasserverteilnetz der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden, sowie die Anforderungen an deren Betrieb.
Es gelten grundsätzlich nachfolgende Mindestanforderungen:
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- DVGW-Regelwerk
- PTB-Richtlinien
Seit dem 1. Januar 2021 gelten im Netzgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH die Technischen Anschlussbedingungen Wasser (TAB Wassser 2021).
Zum langfristigen Erhalt einer sicheren Wasser- und Gasversorgung tauscht die SachsenNetze GmbH schrittweise ihre metallene Rohrleitungen und Armaturen gegen solche aus Kunststoff aus. Aus Korrosionsschutzgründen werden zudem Isolierstücke in Gasleitungen eingebaut.
Vor 1990 war es nach Zustimmung des Versorgungsunternehmens zulässig, metallene Rohrleitungen als elektrischen Erder für Schutz- und Funktions-/Betriebszwecke zu nutzen. Mit der Umstellung auf Bundesrecht und DIN-Normen sowie DVGW-Regelwerk wurde diese Zustimmung zurückgezogen. In den neuen Bundesländern galt noch ein 10-jähriger Übergangszeitraum, um die Bestandsanlagen umzurüsten. Dieser endete zum 01. März 2002.
Mitunter wurde das Rohrnetz ohne Zustimmung als Erder genutzt. Zum Teil ergab sich nach Defekten in der Erdungsanlage schleichend und unbemerkt eine Verlagerung der Erdungswirkung auf das Rohrnetz.
Einrichtungen, welche einen Erder benötigen (z. B. bestimmte elektrische Anlagen, Antennen- und Blitzschutzanlagen) müssen über vom Rohrnetz unabhängige Erdungsanlagen geerdet sein, vorzugsweise über Fundamenterder (sofern vorhanden). Zur Nachrüstung bieten sich Ring- oder ggf. mehrere Tiefenerder an. Werden genannte Einrichtungen ohne Erder betrieben, kann dies Personen, Nutztiere und Sachwerte gefährden.
Grundsätzlich ist es notwendig, innerhalb eines Hauses metallene Rohrleitungen über einen Schutzpotentialausgleich miteinander elektrisch leitend zu verbinden, um unzulässige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Solange sich beiderseits des Zählers noch metallene Wasserleitungen befinden, empfiehlt die SachsenNetze GmbH, die elektrische Überbrückung des Wasserzählers beizubehalten. Lediglich metallene Gasrohre netzseitig der Hauptabsperreinrichtung sind nicht in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Die SachsenNetze GmbH empfiehlt, Objekte, welche über zu erdende Einrichtungen, aber nicht über eine von Rohrnetzanschlüssen und Rohrnetz unabhängige Erdungsanlage verfügen, umgehend von einem Elektro-/Blitzschutzfachbetrieb überprüfen und nachrüsten zu lassen. Darüber hinaus sollen Erdungsanlage und Schutzpotentialausgleich regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden, um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Arbeiten an Erdungsanlage und Schutzpotentialausgleich dürfen aus Sicherheitsgründen nur von einem Elektro-/Blitzschutzfachbetrieb ausgeführt werden!
Das Netzanschlussverhältnis umfasst den Anschluss der Anlage über den Netzanschluss und dessen Betrieb. Es besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber und entsteht erstmalig die Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses.
Der Netzanschlussvertrag beinhaltet unter anderem die Netzanschlussdaten, die zu zahlenden Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss sowie technische Anforderungen. Dessen Abschluss bedarf der Schriftform.
Die folgenden Musterunterlagen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung ausgefüllt von uns:
Sofern Sie die Nutzung des Netzanschlusses einstellen, können Sie als Grundstückseigentümer den unmittelbaren Rückbau des Netzanschlusses mit uns vereinbaren.
Die folgenden Musterunterlagen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung ausgefüllt von uns:
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH