Der vor Ort mit einer Solaranlage, einem BHKW oder mit einer ähnlichen Erzeugungsanlage erzeugte Strom, wird vorrangig an die Bewohner des Gebäudes (ohne Nutzung des Netzes) innerhalb der Kundenanlage geliefert und im Gebäude verbraucht. Der Überschussstrom der Erzeugungsanlage wird ins Netz eingespeist. Auf den innerhalb der Kundenanlage erzeugten, gelieferten und verbrauchten Mieterstrom fallen keine Netzentgelte, Umlagen oder Abgaben an. Bei Mieterstrommodellen mit Solaranlagen kann der Anlagenbetreiber zum einen den Mieterstromzuschlag für die Mieterstrom-Liefermengen und zum anderen eine Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung erhalten (siehe EEG 2023).
Im folgenden Bild ist das Messkonzept des Mieterstrommodells beispielhaft anhand eines Mehrfamilienhauses mit vier Mietern dargestellt. Bei den Zählern der am Mieterstrommodell teilnehmenden Mieter Z₁, Z₂, Z₃ handelt es sich um intelligente Messeinrichtungen (iMS). Der Zähler der Erzeugungsanlage (EZA) ist ein Zweirichtungszähler, welcher 15-Minuten-Messwerte speichert.
Dieses virtuelle Modell ist seit Januar 2025 in unserem Netzgebiet umzusetzen. Von der Verwendung des in der Vergangenheit auch üblichen Messkonzeptes mit physischem Übergabezähler ist abzusehen, da hier aufwendige Umbaumaßnahmen in der Kundenanlage bei Teilnehmerwechseln vorzunehmen wären.
Neben den für die Anmeldung der Erzeugungsanlage obligatorischen Anmeldeunterlagen speziell für die Anmeldung von Mieterstrommodellen folgende Unterlagen an die E-Mail-Adresse Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de zu senden.
Für die Umsetzung des virtuellen Mieterstrommodells sind einerseits:
• Intelligente Messsysteme für die Bezugsmessungen der Wohnungen
• Erzeugungszähler mit Erfassung und Datenfernübertragung der 15-Minuten-Werte
erforderlich. Um im Fall eines Wechsels eines Mieters in das Modell keine weiteren Umbaumaßnahmen vor Ort vornehmen zu müssen, wie etwa ein weiterer Einbau eines intelligenten Messsystems, empfehlen wir, alle Bezugszähler auf intelligente Messsysteme umzurüsten.
Grundsätzlich ist der Mieterstrommodellbetreiber der Stromlieferant der Mieterstrommodellteilnehmer. Die bisherige Marktlokations-ID der Teilnehmer wird „ruhend“ und der zentralen Marktlokations-ID für den Reststrombezug aller Teilnehmer nachgeordnet. Der Reststrombezug aller Teilnehmer wird somit in einer übergeordneten Marktlokations-ID gebündelt. Dies geschieht, damit u. a. die Netznutzung nur an einer Stelle, nämlich an der zentralen Marktlokations-ID für den Reststrombezug abgerechnet werden kann. Für die Suche eines Lieferanten für die Belieferung der Reststrombezugs-Marktlokations-ID ist der Mieterstrommodellbetreiber verantwortlich.
Ein Wechsel von zukünftigen Teilnehmern in das Mieterstrommodell kann nur erfolgen, wenn zum entsprechend angemeldeten Stichtag kein Liefervertrag mit einem bisherigen Lieferanten vorliegt. Diese Kündigung muss der zukünftige Teilnehmer durchführen.
Erzeugte Energiemengen der angemeldeten Erzeugungsanlage, welche nicht im Objekt durch die Teilnehmer verbraucht werden, werden unter einer Einspeise-Marktlokations-ID erfasst.
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