Wir bieten Ihnen mit unserem Netzanschlussportal die Möglichkeit, Anmeldungen zu einem neuen Netzanschluss oder Änderungen zu einem bestehenden Netzanschluss bequem und papierlos bei uns einzureichen.
Als Unterstützung für Ihre Eingaben stellen wir Ihnen beiliegende Dokumentation zur Verfügung, da das Netzanschlussportal von uns stetig weiterentwickelt wird.
Sie können alle Angaben entsprechend dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ im Netzportal erfassen sowie erforderliche Dokumente wie z. B. Lagepläne oder Datenblätter hochladen.
Ihnen fehlen noch Daten oder Dokumente zu Ihrem erfassten Vorgang? Kein Problem, nach dem erstmaligen Anlegen bleibt Ihre Anfrage für 30 Tage im Netzanschlussportal zwischengespeichert und kann von Ihnen jederzeit bearbeitet werden.
Bei Rückfragen können wir Ihnen unter Angabe der Vorgangsnummer schnell weiterhelfen.
Für Strom-Anmeldungen im Geltungsbereich der VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 nutzen Sie bitte die veröffentlichen E.-Formulare.
Ab sofort sind die aktuellen Bestimmungen zur Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) im Netzanschlussportal umgesetzt. Der Schwerpunkt des Updates liegt daher in der Anwendung des § 14a EnWG.
- Geräte vom Typ Ladeeinrichtung, Wärmepumpe, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher können direkt im Netzanschlussportal angemeldet werden. Ein Hochladen der Datenblätter für diese Geräte und des Datenblattes sVE ist nicht mehr notwendig.
- Das Netzanschlussportal ermittelt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, ob das angemeldete Gerät im Sinne des § 14a EnWG eine sVE ist oder nicht. Wenn es sich um eine sVE handelt, werden Angaben zur Art der Steuerung (direkt oder über Energiemanagementsystem/EMS), der Anschlussvariante (gemeinsamer oder separater Zähler) und das gewünschte Netzentgelt-Modell (Modul 1 oder Modul 2) abgefragt.
- Die Leistungswerte je Gerätetyp werden automatisch aufaddiert, um die Mindestleistung der sVE einfacher berechnen zu können.
- Die Eingabe der Mindestleistung für direkt und über EMS gesteuerte Anlagen ist eingerichtet.
- Im Falle einer Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a EnWG sind die Angaben im Formular und die Angabe der Mindestleistung verpflichtend. Ohne Eingabe der Mindestleistung kann die Netzanschlussanmeldung nicht abgeschlossen werden.
- Alle Eingaben zu den Geräten vom Typ Ladeeinrichtung, Wärmepumpe, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher werden im Dokument zur Zusammenfassung aufgenommen.
Netzanschlussportal Version 1.5.3
- Nach dem erfolgreichen Einreichen der Netzanschlussanmeldung erhält der hinterlegte Installateur eine E-Mail-Benachrichtigung mit einem Link zu der Zusammenfassung des angelegten Vorgangs.
- Vorgänge werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht, wenn die Vorgänge nicht vollständig ausgefüllt und nicht gesendet wurden. Außerdem darf kein weiterer Vorgang in der Objektmappe aktiv sein. Sie erhalten 7 Tage im Voraus eine Erinnerung per E-Mail, um den Vorgang fertig zu stellen und ein Löschen zu verhindern.
- Der „Durchlauferhitzer“ als anmeldungs- bzw. zustimmungspflichtiges Gerät im Strom kann ausgewählt werden.
- Die Datenblätter zur Anmeldung von Stromspeichern, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung sind direkt per Link abrufbar.
- Die Übersicht wurde um Hinweise erweitert, wenn Dokumente oder Eingaben zur vollständigen Anmeldung fehlen. Bitte nutzen Sie die Navigationsleiste auf der linken Seite.
- Der Status Ihrer Vorgänge wird auf der Startseite unter „Vorgänge“ dargestellt (abgeschlossene Vorgänge werden nicht im Netzanschlussportal angezeigt):
- Antragsteller erfasst Daten,
- Vorgang erfolgreich beim Netzbetreiber eingegangen,
- In Bearbeitung,
- Angebot erstellt,
- Realisierung gestartet,
- Inbetriebnahme gestartet,
- Rechnungslegung gestartet.
Netzanschlussportal Version 1.4.0
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH