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Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge

Sie benötigen eine Ladeeinrichtung oder mehrere? Wenn ja, welche ist die optimale Lösung dafür? Wir möchten Sie gern bei der Entscheidungsfindung begleiten und erste Fragen beantworten:

Wichtige Fragen zur Elektromobilität [PDF, 1.47 MB] Wahlhilfe zur optimalen Ladeeinrichtung [PDF, 974.71 kB] Ladeeinrichtungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Hinweise und Planungshilfe für Installateure und Anschlussnehmer [PDF, 2.21 MB]

Damit bei der Installation nichts schief geht, beauftragen Sie zunächst einen eingetragenen Installateur dafür. Über unsere Installateursuche finden Sie das passende Unternehmen in Ihrer Nähe.

Zur Installateursuche

Das Installationsunternehmen kann nicht nur die Montage der Ladeeinrichtung übernehmen, sondern klärt bei einem Check vorab, ob Ihr vorhandener Netzanschluss und die Kundenanlage ausreichend belastbar sind oder verstärkt werden müssen. Der Installateur Ihrer Wahl führt anschließend die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige und die Anmeldung für den Anschluss der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch.

Anmeldung zum Netzanschluss - Mehrmedienanmeldung [PDF, 868.37 kB] Anmeldung zum Netzanschluss - Anmeldung Strom [PDF, 677.37 kB] E.1 Antragstellung [PDF, 289.35 kB] E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen für Mittelspannung [PDF, 416.00 kB] Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge [PDF, 337.32 kB] Datenblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach §14a EnWG [PDF, 162.32 kB]

Was ist bei der Planung und später beim Betrieb der Ladeeinrichtung besonders zu beachten? Hier finden Sie unsere Technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Betrieb von festinstallierten Ladeeinrichtungen:

08. Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von festinstallierten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an das Mittelspannungsnetz [PDF, 448.24 kB] 09. Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von festinstallierten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge am Niederspannungsnetz [PDF, 429.65 kB]

Lassen Sie zu, dass Ihr Netzbetreiber den Ladevorgang netzdienlich steuert, so können Sie von einem günstigeren Netzentgelt und weiteren Vorteilen im Rahmen des § 14a EnWG profitieren. Hier können Sie sich im Detail darüber informieren:

10. Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG [PDF, 656.52 kB] Ergänzung zu 10. Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG: Unterbrechungs-/Steuerzeiten [PDF, 92.66 kB]

Im folgenden Merkblatt finden Sie wesentliche Vorgaben zu Stromsensoren im Vorzählerbereich bei Einsatz von Energiemanagementsystemen in niederspannungsseitig angeschlossenen Kundenanlagen.

Merkblatt zu Stromsensoren im Vorzählerbereich [PDF, 159.95 kB]

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss BK6-20-160, Anlage 6 Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob) festgelegt. Diese Regeln treten ab 01.06.2021 in Kraft und sind auf Verlangen eines Ladepunktbetreibers umzusetzen.

Weiterhin hat die BNetzA die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, bis zum 31.12.2021 Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der prozessualen Abwicklung und der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Ladepunktbetreibern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorzulegen.

Verlangt ein Ladepunktbetreiber die Umsetzung der NZR-EMob in unserem Netz bevor eine vollumfängliche BNetzA-Festlegung dafür beschossen wird, gilt der Abschluss folgender Vereinbarung über die Anwendung der „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ und deren Regeln als Voraussetzung:

Netzzugangsregeln Elektromobilität [PDF, 110.46 kB]
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