Sie möchten vor dem Absenden Ihrer Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage wissen, ob der Anschluss an das Verteilernetz in der Nähe des geplanten Anlagenstandortes aktuell möglich ist? Nutzen Sie im Leistungsbereich zwischen 0,4 und 9,5 MW unseren Onlineservice.
Wir prüfen, ob bzw. an welchem nächstmöglichen Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz die erzeugte Leistung Ihrer Stromerzeugungsanlage voraussichtlich eingespeist werden kann. Diese Information ist tagesakuell, es ist keine Reservierung damit verbunden.
In drei Schritten zur Auskunft:
- Sie geben die Leistung der Stromerzeugungsanlage in Kilowatt ein
- Sie platzieren graphisch den geplanten Anlagenstandort in der Karte
- Sie aktivieren die Anschlussprüfung
Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungs-/Speicheranlage ab 135 kW beziehungsweise im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Bearbeitung des Netzanschlussvorhabens gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110. In der nachfolgenden Checkliste haben wir die wesentlichen Schritte, Dokumente und Formulare, die sowohl für den Netzanschlussprozess als auch die Prüfung Ihres Vergütungsanspruches notwendig, sind für Sie zusammengestellt.
Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:
Folgende Angaben erhalten Sie vorhabenkonkret von uns:
Für den Anschluss von Stromerzeugungs-/Speicheranlage an das Hochspannungsnetz gemäß der VDE-AR-N 4120 sind entsprechend die Formulare E.1 und E.6 sowie die Deckblätter der Formulare E.11 und E.12 einzureichen:
Folgende Angaben erhalten Sie vorhabenkonkret von uns:
Wir ermitteln bezogen auf den angemeldeten Standort der geplanten Stromerzeugungs-/Speicheranlage den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für deren Anschluss geeignet ist. Die Berechnung erfolgt gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz.
Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
- Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
- Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
- Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
- Ansprechpartner der SachsenNetze für die weitere Zusammenarbeit
Um unsere Verknüpfungspunktermittlung nachvollziehen zu können, stellen wir Ihnen die für die Netzberechnung relevanten Daten zur Verfügung.
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.
Die SachsenNetze bieten Ihnen eine vertragliche Regelung an, in welcher Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert werden. Es gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen ab 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar) bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Möchten Sie am Zähler ausgekoppelte Impulse für die Umsetzung dieser Anforderungen nutzen? Wir nehmen Ihren Auftrag gern entgegen.
Für Anlagenbetreiber, die den Netzanschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage eigenständig beauftragen oder als präqualifiziertes Fachunternehmen selbst durchführen möchten, haben folgende Anforderungen einzuhalten:
Entsprechend der jeweiligen Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 stellen Sie uns rechtzeitig die Errichtungsplanung für die Übergabestation auf Basis des E.4 Formulars zur Prüfung bereit.
Reichen Sie vor Baubeginn das Anlagenzertifikat E.15 bzw. E.13 entsprechend des Anmeldeverfahrens der jeweiligen Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 beziehungsweise 4120 bei uns ein:
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.5 und E.10 bereitzustellen.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte beziehungsweise unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
Für Stromerzeugungsanlagen, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4120 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.8 und E.9 bereitzustellen.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte beziehungsweise unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.
Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:
Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.
Für Ihre Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH