Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen von unseren Kundinnen und Kunden. Wir geben täglich unser Bestes. Allerdings führen die kurzfristigen Neuregelungen der Bundesregierung zu einer bisher nie dagewesenen Komplexität und Dynamik, insbesondere in unseren IT-Systemen.
Dadurch kommt es leider derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung – beispielsweise bei Anträgen zur Neuerrichtung oder Änderung von Netzanschlüssen sowie bei der Berechnung und Vergütung von eingespeistem Strom. Wir versichern Ihnen, alle Anlagen werden rückwirkend bearbeitet, sodass Einspeiser die korrekte Vergütung ab dem Zählereinbau erhalten. Es geht kein Geld verloren, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Bitte haben Sie etwas Geduld und sehen Sie von mehrmaligen Nachfragen ab. Vielen Dank! Wir kümmern uns um Ihre individuellen Anliegen und melden uns bei Ihnen.
Wichtig: Bitte rufen Sie unseren Entstördienst nur bei Stromausfällen, Gasaustritt und anderen Havarie-Fällen an.
Bei Fragen zu Ihrem geplanten oder bereits beantragten Netzanschluss:
Um einen reibungslosen Anschluss einer neuen Stromerzeugungs- oder Speicheranlage zu gewährleisten, sind einige Schritte zu beachten, die wir Ihnen nachfolgend im Detail vorstellen.
Sie beauftragen einen Elektroinstallateur mit der Errichtung einer Solarstromanlage.
Ihr Elektroinstallateur meldet die Solarstromanlage beim Netzbetreiber an.
- Anmeldung und Datenblatt Stromerzeugungsanlage/Speicher
- Lageplan vom Grundstück/Gebäude
- Einheitenzertifikat der Wechselrichter
SachsenNetze führt eine Netzanschlussprüfung durch.
- Netztechnische Stellungnahme an den Kunden/Anlagenbetreiber senden
- Zählerwechsel bei Bedarf veranlassen, wenn noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist
Nach Erhalt der netztechnischen Stellungnahme informieren Sie Ihren Elektroinstallateur, damit dieser die technischen Anforderungen umsetzt.
Ihr Elektroinstallateur bestellt einen Funkrundsteuerempfänger für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements für Anlagen ab 25 kW. Die Solarstromanlage wird errichtet und angeschlossen. Nach der erfolgreichen Errichtung sendet Ihr Installateur dem Netzbetreiber:
- Fertigstellungsanzeige
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Umsetzung Wirkleistungsmanagement ab 25 kW(p) bestätigen
Zwischen Fertigmeldung und Inbetriebnahme der Anlage wird – wenn erforderlich – ein Zweirichtungszähler eingebaut.
Nach Vorlage der Fertigstellungsanzeige gleicht SachsenNetze die Daten mit der Anmeldung ab und versendet eine Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses.
Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage an. Anschließend können Sie die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber beantragen:
- Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung
- Foto Anbringungsort der Solarmodule
- Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Stromerzeugungsanlage/Speicher), Marktstammdatenregister
SachsenNetze gleicht die Daten mit dem Marktstammdatenregister ab und führt eine Vergütungsüberprüfung durch. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Vergütung ausgezahlt.
Kunden und Anlagenbetreiber
Elektroinstallateure
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Für Ihre Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Fragen zum Netzanschluss
Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de