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Startseite Netzanschluss Anschluss in Niederdruck | Gas Technische Anforderungen
Technische Anforderungen

Für den Netzanschluss im Niederdrucknetz gelten nachfolgende Technische Anschlussbedingungen und Technische Mindestanforderungen.

Technische Anschlussbedingungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz (TAB Gas) [PDF, 1.17 MB] Plombenöffnungsmeldung [PDF, 142.22 kB] Inbetriebsetzungsanzeige Gas (gilt ausschließlich für Wiederinbetriebnahmen in Verbindung mit § 15 oder § 24 der NDAV bzw. nach Störungen) [PDF, 160.60 kB] Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas [PDF, 193.66 kB]
Verlust der Erdungswirkung des Rohrnetzes

Zum langfristigen Erhalt einer sicheren Wasser- und Gasversorgung tauscht die SachsenNetze GmbH schrittweise ihre metallenen Rohrleitungen und Armaturen gegen solche aus Kunststoff aus. Aus Korrosionsschutzgründen werden zudem Isolierstücke in Gasleitungen eingebaut.

Vor 1990 war es nach Zustimmung des Versorgungsunternehmens zulässig, metallene Rohrleitungen als elektrischen Erder für Schutz- und Funktions-/Betriebszwecke zu nutzen. Mit der Umstellung auf Bundesrecht und DIN-Normen sowie DVGW-Regelwerk wurde diese Zustimmung zurückgezogen. In den neuen Bundesländern galt noch ein 10-jähriger Übergangszeitraum, um die Bestandsanlagen umzurüsten. Dieser endete zum 01. März 2002.

Mitunter wurde das Rohrnetz ohne Zustimmung als Erder genutzt. Zum Teil ergab sich nach Defekten in der Erdungsanlage schleichend und unbemerkt eine Verlagerung der Erdungswirkung auf das Rohrnetz.

Einrichtungen, welche einen Erder benötigen (z. B. bestimmte elektrische Anlagen, Antennen- und Blitzschutzanlagen) müssen über vom Rohrnetz unabhängige Erdungsanlagen geerdet sein, vorzugsweise über Fundamenterder (sofern vorhanden). Zur Nachrüstung bieten sich Ring- oder ggf. mehrere Tiefenerder an. Werden genannte Einrichtungen ohne Erder betrieben, kann dies Personen, Nutztiere und Sachwerte gefährden.

Grundsätzlich ist es notwendig, innerhalb eines Hauses metallene Rohrleitungen über einen Schutzpotentialausgleich miteinander elektrisch leitend zu verbinden, um unzulässige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Solange sich beiderseits des Zählers noch metallene Wasserleitungen befinden, empfiehlt die SachsenNetze GmbH, die elektrische Überbrückung des Wasserzählers beizubehalten. Lediglich metallene Gasrohre netzseitig der Hauptabsperreinrichtung sind nicht in den Potentialausgleich einzubeziehen.

Die SachsenNetze GmbH empfiehlt, Objekte, welche über zu erdende Einrichtungen, aber nicht über eine von Rohrnetzanschlüssen und Rohrnetz unabhängige Erdungsanlage verfügen, umgehend von einem Elektro-/Blitzschutzfachbetrieb überprüfen und nachrüsten zu lassen. Darüber hinaus sollen Erdungsanlage und Schutzpotentialausgleich regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden, um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Arbeiten an Erdungsanlage und Schutzpotentialausgleich dürfen aus Sicherheitsgründen nur von einem Elektro-/Blitzschutzfachbetrieb ausgeführt werden!

Weitere Informationen Info-System Leitungsbestand Planung und Realisierung Bedingungen und Verträge
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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