Entsprechend § 13 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Gasinstallationen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
Der Eintragung liegen die Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 i.d.F. vom 01.11.2021 zugrunde. Des Weiteren gilt die Empfehlung des Landesinstallateurausschusses (LIA) Nr. 1/14.
Die Gasnetzbetreiber
- Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH
- Energieversorgung Schwarze Elster GmbH
- Freitaler Stadtwerke GmbH
- Gasversorgung Görlitz GmbH
- SachsenNetze GmbH
- SachsenNetze HS.HD GmbH
- Stadtwerke Elbtal GmbH
- Stadtwerke Löbau GmbH
- Stadtwerke Pirna Energie GmbH
- Stadtwerke Zittau GmbH
sind Mitglied im Ortsinstallateurausschuss und haben ein gemeinsames Installateurverzeichnis. Das Installateurverzeichnis Sachsen Ost wird von der SachsenNetze GmbH geführt. Die Eintragung ist im gesamten Gebiet der o. g. Netzbetreiber gültig.
Betriebliche Voraussetzungen
Betriebe, die ihre gewerbliche Niederlassung im Netzgebiet der o.g. Netzbetreiber haben, werden in das Installateurverzeichnis eingetragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gewerbeanmeldung,
- Eintragung in die Handwerksrolle als Installateur- und Heizungsbauer,
- Mindestausstattung Gas gemäß “Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ und "LIA-Empfehlung Nr. 1/20"
- Betriebshaftpflichtversicherung.
Personelle Voraussetzungen
Ist der Unternehmer nicht selbst verantwortliche Fachkraft, ist er verpflichtet, einen Arbeitnehmer/in als solche zu beschäftigen.
Der Inhaber des VIU oder eine fest angestellte verantwortliche und weisungsberechtigte Fachkraft muss die Fertigkeiten, praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie Erfahrungen besitzen, die für eine fachgerechte, den anerkannten Regeln der Technik und den Erfordernissen der Sicherheit entsprechende Ausführung aller Installationsarbeiten notwendig sind (fachliche Befähigung).
Der Nachweis der fachlichen Befähigung gilt unter folgenden Voraussetzungen als erbracht:
- Meisterprüfung als Installateur- und Heizungsbauer und Nachweis von mindestens 50 Punkten im Prüfungsfach “Sicherheits- und Instandhaltungstechnik“ oder
- Meisterprüfung als Gas- und Wasserinstallateur (lt. HandwO bis 1998) oder
- eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Fachhochschule abgelegt hat, wenn ein Studienschwerpunkt in seinen wesentlichen Inhalten der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauhandwerk (Sicherheits- und Instandhaltungstechnik) entspricht. Der Nachweis praktischer Erfahrungen erfolgt entweder durch eine Ausbildung als Anlagenmechaniker/in Sanitär-Heizung-Klima oder durch vergleichbare praktische Tätigkeiten.
Zum Nachweis der fachlichen Befähigung bei ausgewählten Berufsbildern erkundigen Sie sich bitte bei der SachsenNetze GmbH. Für diese Berufsbilder ist ggf. der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem 100-Stunden-Lehrgang zur Gasinstallation erforderlich.
Beantragung
Mit dem Formular „Antrag auf Abschluss eines Installateurvertrages und auf Eintrag in das Installateurverzeichnis“ sind vom Antragsteller folgende Unterlagen an die SachsenNetze GmbH zu übergeben:
- Kopie Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite),
- Kopie Gewerbeanmeldung,
- Kopie Betriebshaftpflichtversicherung,
- Kopie Qualifikationsnachweis,
- ggf. Tätigkeitsnachweis,
- Kopie Teilnahmebescheinigung an einer Schulung zur TRGI (nicht älter als 3 Jahre, wenn nicht bereits in der Ausbildung enthalten),
- Nachweis der Anstellung einer verantwortlichen Fachkraft (entfällt, wenn der Firmeninhaber selbst die verantwortliche Fachkraft ist)
- 1 Passbild
- Bestätigung der Mindestausstattung.
Verfahrensweise
Nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Vorlage der kompletten Unterlagen erfolgt durch die SachsenNetze GmbH die Übergabe des Installateurausweises und des Vertrages.
Gasteintragung
Voraussetzung ist ein gültiger Eintrag im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers am Sitz der gewerblichen Niederlassung des Antragstellers.
Ist Ihr Installationsunternehmen nicht im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragen, so benötigen Sie zur Ausführung von Arbeiten eine Gasteintragung. Zur Beantragung dieser, senden Sie uns bitte das Formular „Antrag auf Gasteintragung“ und eine Kopie der gültigen Haupteintragung zu.
SachsenNetze ist gemäß § 20 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Gasanlage als Technische Anschlussbedingungen Gas festzulegen.
Unsere Technischen Anschlussbedingungen sowie unsere Technischen Mindestanforderungen finden Sie unter Netzanschluss jeweils bei den Technischen Anforderungen.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH