Das Netzanschlussverhältnis regelt den Anschluss und Betrieb der Gasanlage an unser Verteilernetz. Es besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber und entsteht durch den Netzanschlussvertrag.
Für Netzanschlussverhältnisse außerhalb des Geltungsbereiches der Niederdruckanschlussverordnung gilt folgender Vertrag.
Gegenstand des Anschlussnutzungsvertrages zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Gasentnahme.
Sie möchten uns lieber vor Ort kontaktieren? Hier können Sie die für Sie zuständige Kontaktadresse herausfinden.
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Fragen zum Netzanschluss
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
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