Folgende Voraussetzungen für den Netzzugang sind erforderlich:
Die SachsenNetze sind der Kooperationsvereinbarung beigetreten. Sie regelt den Netzzugang entsprechend. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen regelt alle Einzelheiten, die für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang notwendig sind.
Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf der Internetseite des BDEW:
Der Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag, der zwischen Netzbetreiber und Transportkunden/Netznutzer geschlossen wird, regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich des Zugangs zum Gasversorgungsnetz der SachsenNetze nach § 20 Abs. 1b EnWG. Der vorliegende Lieferantenrahmenvertrag entspricht der Anlage 3 der aktuellen Kooperationsvereinbarung.
Registrierung gemäß § 6 Abs. 1 GasNZV: Gern unterbreiten wir Ihnen ein Vertragsangebot. Bitte lassen Sie sich unter Verwendung des entsprechenden Kontaktdatenblattes gemäß Anlage 2 des Lieferantenrahmenvertrages rechtzeitig (bspw. 2 Monate vor Lieferbeginn) beim Netzbetreiber registrieren.
Im Zuge der Novellierung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) bestätigen wir Ihnen hiermit gemäß § 33 (2) MessEG, dass die von SachsenNetze eingesetzten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ebenfalls bestätigen wir, dass die SachsenNetze in den Marktrollen Netzbetreiber Gas (9870076300002 SachsenNetze HS.HD GmbH; 9870075000009 SachsenNetze GmbH) die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllt.
Service-Telefon
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
Gas:
Strom:
Wasser*:
Fernwärme*:
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
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