Alle an den Netzen der SachsenNetze angeschlossenen Netzkunden werden über ein jährliches Netznutzungsentgelt entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. Die Bestimmung der Erlösobergrenze als Basis für die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energienetze (ARegV).
Die Netzentgelte gelten für den Netzzugang von den örtlichen Verteilnetzen der SachsenNetze bis zum virtuellen Handelspunkt im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE). Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.
Die Nutzer der Netze der SachsenNetze entrichten Netzentgelte entsprechend der vorhandenen Messeinrichtung (Entnahmestellen mit Leistungsmessung bzw. ohne Leistungsmessung) in den Gasnetzen der SachsenNetze.
- Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend GasNEV (Leistungs- und Arbeitspreis bzw. Grund- und Arbeitspreis) inkl. Biogaszuschlag und Marktraumumstellungsumlage
- der Konzessionsabgabe entsprechend der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem zwischen der Gemeinde und SachsenEnergie AG abgeschlossenen Konzessionsvertrag,
- und ggf. Sonderentgelten nach § 20 GasNEV.
- Die Höhe des Entgeltes für Messstellenbetrieb hängt von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung sowie deren Inanspruchnahme ab.
- Zur Gesamtsumme aus Netznutzungsentgelt und dem Entgelt für Messstellenbetrieb kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu.
Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt sowie das Entgelt für den Messstellenbetrieb zu ermitteln. Sie finden die Preisblätter im nachfolgenden Downloadbereich.
Ausgleichsleistungen sind Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird. Die Kosten zur Deckung von Verlusten im örtlichen Verteilnetz sind Bestandteil der Netzentgelte. Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisungen sind vom Lieferanten bzw. Bilanzkreisverantwortlichen auszugleichen.
Mit Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen entsprechend der Prozessbeschreibung „Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne zu erfolgen hat.
Entsprechend der Anlage 2 dieser Prozessbeschreibung ist die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Gas durch den zuständigen Marktgebietsveranwortlichen vorzunehmen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die Trading Hub Europe GmbH.
Alle Entnahmestellen aus dem Gasnetz der SachsenNetze sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH zugeordnet.
Alle Entnahmestellen aus dem Gasnetz der SachsenNetze sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH zugeordnet.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH