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Startseite
Erzeugung
Stromerzeugungsanlagen
Anlagen bis 135 kW
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Stromerzeugungsanlagen größer 30 kW bis 135 kW
Checkliste für Anlagenbetreiber
Für den Anschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage stellen Sie uns bitte die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Checkliste für Anlagenbetreiber ab 30 kW bis 135 kW [PDF, 63.04 kB]
Anmeldung
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungs-/Speicheranlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie beziehungsweise Ihr beauftragter Installateur folgende Unterlagen bei uns ein:
Anmeldung zum Netzanschluss - Anmeldung Strom [PDF, 677.37 kB]
Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen - Anmeldung [PDF, 139.79 kB]
Datenblatt für den Anschluss von Stromspeicheranlagen [PDF, 633.26 kB]
Verknüpfungspunkt
Bei Stromerzeugungs-/Speicheranlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für deren Anschluss geeignet ist. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.
Verfahren zur Reservierung des Verknüpfungspunktes [PDF, 45.88 kB]
Verknüpfungspunktermittlung
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz. Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
Ansprechpartner der SachsenNetze für die weitere Zusammenarbeit
Um unsere Verknüpfungspunktermittlung nachvollziehen zu können, stellen wir Ihnen die für die Netzberechnung relevanten Daten zur Verfügung.
Antrag zur Bereitstellung von regionalen Netzdaten [PDF, 32.93 kB]
Reservierung durch Planungsreifenachweis
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.
Bereitzustellende Informationen für Anlagen bis 135 kW [PDF, 33.66 kB]
Verträge
Die SachsenNetze bieten Ihnen eine vertragliche Regelung an, in welcher Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert werden. Es gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom.
SachsenNetze GmbH: Muster-Nachtrag zum Anschluss von Erzeugungsanlagen/Speichern mit Reservierung des Verknüpfungspunktes [PDF, 765.55 kB]
SachsenNetze HS.HD GmbH: Muster-Nachtrag zum Anschluss von Erzeugungsanlagen/Speichern mit Reservierung des Verknüpfungspunktes [PDF, 722.93 kB]
Wirk- und Blindleistungsmanagement
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Niederspannungsnetz [PDF, 791.49 kB]
Information für Betreiber von Anlagen > 100 kW [PDF, 82.11 kB]
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis ≤ 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Möchten Sie am Zähler ausgekoppelte Impulse für die Umsetzung der Anforderungen aus § 9 EEG für Ihre Stromerzeugungsanlage im Leistungsbereich ab 100 kW nutzen? Wir nehmen Ihren Auftrag gern entgegen.
Auftrag zur Bereitstellung von Stromimpulsen [PDF, 188.33 kB]
Gleichzeitig bestellen Sie bitte mit beiliegendem Formular bei unserem Dienstleister DIGImeto GmbH & Co. KG die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar).
Für Anlagenbetreiber, die den Netzanschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage eigenständig beauftragen oder als präqualifiziertes Fachunternehmen selbst durchführen möchten, haben folgende Anforderungen einzuhalten:
SachsenNetze GmbH: Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Nieder- und Mittelspannungsnetz [PDF, 236.63 kB]
SachsenNetze GmbH HS.HD: Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetz [PDF, 174.06 kB]
Inbetriebsetzungsprotokoll
Mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung senden Sie uns als Anlagenbetreiber das vorausgefüllten Inbetriebsetzungsprotokoll, das heißt ohne Ergebnisse der noch durchzuführenden Prüfungen beziehungsweise Funktionstest, zu. Sie können uns gleichzeitig mit der Teilnahme an der Inbetriebsetzung auf Basis unserer hierfür erstellten Kostennote beauftragen. Sofern unsere Teilnahme nicht erforderlich ist, senden wir Ihnen als Anlagenbetreiber unsere Zustimmung zur Inbetriebsetzung.
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen bis 135 kW [PDF, 253.41 kB]
Die erfolgreiche Inbetriebsetzung der Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert der Anlagenbetreiber mittels
vervollständigtem und unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll,
dem Protokoll Funktionsvorführung sowie
den Fotos mit dem Anbringungsort von Solarmodulen gegenüber dem Netzbetreiber.
Protokoll Funktionsvorführung bis 135 kVA [PDF, 45.62 kB]
Registrierung
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren
Vergütung
Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:
Erklärung zur Auszahlung Einspeisevergütung [PDF, 184.71 kB]
Erklärung zur technischen Umsetzung des Wirkleistungsmanagements [PDF, 4.08 MB]
Erklärung zur Fernsteuerbarkeit [PDF, 83.63 kB]
Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.
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