Für den Anschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage stellen Sie uns bitte die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungs-/Speicheranlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie beziehungsweise Ihr beauftragter Installateur folgende Unterlagen bei uns ein:
Bei Stromerzeugungs-/Speicheranlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für deren Anschluss geeignet ist. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz. Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
- Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
- Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
- Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
- Ansprechpartner der SachsenNetze für die weitere Zusammenarbeit
Um unsere Verknüpfungspunktermittlung nachvollziehen zu können, stellen wir Ihnen die für die Netzberechnung relevanten Daten zur Verfügung.
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.
Die SachsenNetze bieten Ihnen eine vertragliche Regelung an, in welcher Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert werden. Es gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis ≤ 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Möchten Sie am Zähler ausgekoppelte Impulse für die Umsetzung der Anforderungen aus § 9 EEG für Ihre Stromerzeugungsanlage im Leistungsbereich ab 100 kW nutzen? Wir nehmen Ihren Auftrag gern entgegen.
Gleichzeitig bestellen Sie bitte mit beiliegendem Formular bei unserem Dienstleister DIGImeto GmbH & Co. KG die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar).
Für Anlagenbetreiber, die den Netzanschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage eigenständig beauftragen oder als präqualifiziertes Fachunternehmen selbst durchführen möchten, haben folgende Anforderungen einzuhalten:
Mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung senden Sie uns als Anlagenbetreiber das vorausgefüllten Inbetriebsetzungsprotokoll, das heißt ohne Ergebnisse der noch durchzuführenden Prüfungen beziehungsweise Funktionstest, zu. Sie können uns gleichzeitig mit der Teilnahme an der Inbetriebsetzung auf Basis unserer hierfür erstellten Kostennote beauftragen. Sofern unsere Teilnahme nicht erforderlich ist, senden wir Ihnen als Anlagenbetreiber unsere Zustimmung zur Inbetriebsetzung.
Die erfolgreiche Inbetriebsetzung der Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert der Anlagenbetreiber mittels
- vervollständigtem und unterschriebenen Inbetriebsetzungsprotokoll,
- dem Protokoll Funktionsvorführung sowie
- den Fotos mit dem Anbringungsort von Solarmodulen gegenüber dem Netzbetreiber.
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.
Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:
Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.
Für Ihre Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Fragen zum Netzanschluss
Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de