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Häufig gestellte Fragen Fragen zum Netzanschluss Fragen zum Zugang in das Netzanschlussportal Fragen zur Nutzung des Netzanschlussportals Fragen zum Anlegen von Netzanschlussanmeldungen im Netzanschlussportal Fragen zum Versenden von Anmeldungen über das Netzanschlussportal Fragen zur Bearbeitungszeit Fragen zur Elektromobilität Fragen zu Anmeldung und Anschluss von Photovoltaik-Anlagen Fragen zu Zählertausch und Einspeisevergütung Fragen zum Netzanschluss Für die Planung eines Neubaus wird eine Kostenübersicht für die Netzanschlüsse benötigt, wie erhält man diese?

Grundsätzlich werden die Kosten für einen Netzanschluss auf Basis der Preisblätter ermittelt.

Für eine schriftliche Auskunft sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bedarfswerte des Neubaus
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort
  • Lageplan mit geplantem Hausanschlussraum
Was beinhaltet der Grundbetrag der Anschlusspauschale für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses?

Der Grundbetrag beinhaltet die gesamten Material- und Montagekosten für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses. Weiterhin enthalten sind die Genehmigungen der Kommune und der anderen Medienträger, die Inbetriebsetzung bis zur Eigentumsgrenze, die Bestandsdokumentation und die Leistungen zur Planung/Bauüberwachung.

Welche Tiefbauleistungen kann der Anschlussnehmer selbst erbringen?

Im eigenen Grundstück kann der Anschlussnehmer den Tiefbau selbst beauftragen. Die Absprachen werden bei der Begehung vor Ort getroffen und bei der Kostenermittlung berücksichtigt.

Gilt die Anschlusspauschale für alle Netzanschlüsse?

Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimensionierung oder Lage vom üblichen Netzanschluss abweichen, werden die Anschlusskosten kalkuliert. Dazu gehört z. B. der Netzanschluss von Gewerbetreibenden, die eine Netzanschlussleistung Strom von über 100 kW haben oder eine erhöhte Versorgungssicherheit benötigen.

Wer beauftragt die Herstellung des Anschlusses?

Die Herstellung/Veränderung von der Netzleitung bis zur Eigentumsgrenze beauftragen wir nach Vertragsabschluss. Ab der Eigentumsgrenze beauftragt der Anschlussnehmer sein Installationsunternehmen mit den Arbeiten.

Wofür wird ein Baukostenzuschuss erhoben?

Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienten Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.

Fragen zum Zugang in das Netzanschlussportal Wie registriere ich mich im Netzanschlussportal?

Öffnen Sie das Netzanschlussportal auf Ihrem Endgerät. Geben Sie für die Registrierung Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse an.

Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise und bestätigen deren Kenntnisnahme im Kontrollkästchen.

Legen Sie Ihr Passwort fest. Beachten Sie bitte, dass Ihr Passwort:

  • aus mindestens 8 Zeichen bestehen muss
  • mindestens einen Großbuchstaben enthalten muss
  • mindestens einen Kleinbuchstaben enthalten muss
  • mindestens eine Zahl enthalten muss
  • weder mit Ausrufezeichen (!) noch mit Fragezeichen (?) beginnen darf.

Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Authentifizierungscode. Geben Sie diesen ein. Damit sind Sie als Nutzer im Netzanschlussportal mit Ihrer E-Mail-Adresse verifiziert und können das Portal nutzen.

Was kann ich machen, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?

Ihr Benutzername ist die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung hinterlegt haben.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte im Netzanschlussportal auf „Passwort vergessen“. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Ich bin registriert, habe aber Probleme bei der Anmeldung. Was kann ich tun?

Die häufigsten Gründe, warum Sie sich nicht einloggen können, sind:

  • Der eingegebene Benutzername, also die eingegebene E-Mail-Adresse, ist nicht korrekt: Bitte achten Sie bei der erneuerten Eingabe auf die korrekte Schreibweise.
  • Das Passwort wurde nicht richtig eingegeben: Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wählen Sie die Option „Passwort vergessen“.
  • Der Benutzername bzw. die E-Mail-Adresse ist nicht im Netzanschlussportal hinterlegt: Als Privatkunde müssen Sie sich zuerst registrieren. Sind Sie Installateur, dann kontaktieren Sie bitte unser Team von der Installateurbetreuung.
  • Das Benutzerkonto wurde gesperrt: Die Gültigkeit der Eintragung des Installateurs im Installateurverzeichnis ist erloschen. Bitte kontaktieren Sie unser Team von der Installateurbetreuung.

Ihr konkreter Fall war nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: 0800 0320010, Mo. – Fr. 07:00 – 19:00 Uhr. Bitte halten Sie die Vorgangsnummer und – falls vorhanden – Ihre Installateurnummer bereit.

 

Kann ich das Netzanschlussportal auch als Installateur mit Unternehmenssitz außerhalb des Netzgebietes der SachsenNetze nutzen?

Ja. Wenn Sie eine Anmeldung für ein Anschlussobjekt innerhalb unseres Netzgebietes erstellen möchten, erhalten Sie von uns eine Gasteintragung im Installateurverzeichnis. Damit können Sie das Netzanschlussportal nutzen. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Installateurbetreuung.

Wie kann ich meine Benutzer-/Firmendaten ändern?

Für eine Änderung Ihrer Daten nutzen Sie bitte die Anträge für das Installateurverzeichnis.

Eintragungsverfahren Installateurverzeichnis Strom Eintragungsverfahren Installateurverzeichnis Gas
Können sich mehrere Mitarbeiter meines Installationsunternehmens im Netzanschlussportal registrieren?

Nein. Jedes Installationsunternehmen mit einem gültigen Ausweis kann sich nur einmal im Netzanschlussportal registrieren. Arbeiten mehrere verantwortliche Fachkräfte mit dem Portal, ist die Registrierung innerhalb des Installationsunternehmens abzustimmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Nutzer für die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten verantwortlich ist.

Warum ist eine 2-Faktor-Verifizierung im Netzanschlussportal erforderlich?

Die 2-Faktor-Verifizierung im Portal erhöht für Sie und für uns die Sicherheit gegen Betrugs- und Angriffsfälle. Damit stellen wir sicher, dass Sie der berechtigte Nutzer im Portal und keine unbefugte Person sind.

Fragen zur Nutzung des Netzanschlussportals Wo finde ich eine Übersicht über meine Anmeldungen?

Unter „Meine Projekte“ sehen Sie eine Übersicht über Ihre offenen (noch nicht abgesendeten) Anmeldungen und Ihre abgesendeten Anmeldungen inklusive Vorgangsnummer.

Ist eine Fertigmeldung über das Netzanschlussportal möglich?

Nein, derzeit noch nicht. Wir arbeiten aber daran, eine digitale Lösung in Zukunft anzubieten.

Wie kann ich eine bauliche Änderung des Netzanschlusses anmelden?

Wählen Sie als Service / Netzanschlussart bitte „Bestehenden Netzanschluss oder Kundenanlage - Netzanschluss zurückbauen, umverlegen, auswechseln oder verstärken bzw. neue anmelde- bzw. zustimmungspflichtige Geräte anmelden“ aus. Als Ausprägung / konkrete Arbeit am Netzanschluss klicken Sie bitte auf „Netzanschlussänderung“ und geben Sie Ihr Änderungsanliegen als Textnachricht im Bemerkungsfeld ein.

Kann ich über das Portal eine Plomben-Öffnungsmeldung anzeigen?

Nein. Über das Netzanschlussportal können keine Öffnungsmeldungen einer Plombe eingereicht werden. Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie auf folgender Inhaltsseite:

Anschluss in Niederdruck – Technische Anforderungen
Kann ich eine Meldung für einen Zählereinbau bzw. -ausbau über das Portal einreichen?

Ja. Bitte wählen Sie „Änderung Netzanschluss“ und dann „Zählerwechsel“. Tragen Sie dann in die Felder „Zähler hinzufügen“ und „Zähler entfernen“ die Anzahl und Art ein. Bitte geben Sie auch die Zählernummer an. Zur besseren Verständlichkeit können Sie in den Bemerkungen den Sachverhalt kurz erklären.

Ich bin kein Installateur und möchte einen Netzanschluss anmelden. Kann ich das?

Ja. Als Anschlussnehmer können Sie auch eine Anmeldung zum Netzanschluss erstellen und einreichen. Wir empfehlen Ihnen aber, einen Installateur einzubinden.

Sie sind noch auf der Suche nach einem Fachbetrieb? Eine Übersicht über Installateure in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Installateursuche.

Zur Installateursuche
Ist es möglich noch nicht abgesendete Anmeldungen zu löschen?

Der Nutzer kann angefangene Anmeldungen nicht selbstständig löschen. Nach 30 Tagen erfolgt dies automatisch. Dann werden offene Anmeldungen und die dazugehörigen Vorgänge gelöscht, sofern sie in der Zwischenzeit nicht bearbeitet wurden.

Kann ich über das Portal auch Netzanschlüsse außerhalb des SachsenNetze-Netzgebietes anmelden?

Nein. Sie können nur Anmeldungen für die Netzgebiete der SachsenNetze GmbH und der SachsenNetze HS.HD GmbH einreichen. Einzige Ausnahme: Die Stadtwerke Elbtal GmbH nutzen das Netzanschlussportal mit. Für alle anderen Netzgebiete wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber.

Kann ich Unterlagen zu einer Anmeldung über das Netzanschlussportal nachreichen?

Nein. Sobald Sie den Vorgang absenden, können Sie ihn nur noch lesen, aber nicht mehr bearbeiten. Wenn Sie Angaben ändern oder Dokumente ergänzen wollen, nutzen Sie bitte – unter Angabe der Vorgangsnummer – die gewohnten Kommunikationswege per E-Mail an Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de oder per Post.

Fragen zum Anlegen von Netzanschlussanmeldungen im Netzanschlussportal Warum muss ein Installateur ausgewählt werden?

Mit der Auswahl des Installateurs wird dieser Kontakt mit dem Vorgang verknüpft. Der Installateur erhält so direkt von unserem Anschlussbearbeiter Informationen und Unterlagen zum Vorgang, zum Beispiel die Fertigmeldung. Wird kein Installateur auswählt, gehen alle Informationen, auch die sehr fachspezifischen Angaben und Dokumente, an Sie als Kunden und Sie müssen sie weiterleiten.

Bitte beachten Sie:

Beauftragen Sie bitte im Vorfeld Ihren Installateur. Mit der Auswahl des Installateurs im Netzanschlussportal wird keine Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Installateur geschlossen.

Für Installateure:

In der aktuellen Version des Netzanschlussportals müssen Sie sich noch selbst auswählen und mit der Anmeldung Ihres Kunden verknüpfen. Dies werden wir verbessern.

In welchen Fällen ist ein Lageplan zwingend notwendig?

Ein Lageplan ist Pflicht bei:

  • Herstellung eines Netzanschlusses
  • Anmeldung einer Stromerzeugungsanlage

In allen anderen Fällen ist ein Lageplan hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.

Vor dem Absenden Ihres Vorgangs erhalten Sie je nach Art des Vorhabens eine Meldung, welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen.

Werde ich durch das Netzanschlussportal informiert, wenn etwas geändert oder nachgereicht werden muss?

Nein, aktuell nicht. Unsere Anschlussbearbeiter melden sich bei Ihnen mit den konkreten Anliegen. Eine Benachrichtigung über das Portal können wir uns für die Zukunft vorstellen.

Ist eine Vollmacht als Upload erforderlich und wo finde ich eine Vorlage?

Entsprechend den Nutzungsbedingungen zum Netzanschlussportal verlangen wir keine Vollmacht im Rahmen der Anmeldung. Aus diesem Grund gibt es keine Vorlage.

Auf Nachfrage können wir die Vollmacht einfordern.

Ist ein Mehrfach-Upload von Dokumenten möglich?

Derzeit kann jeder Dokumenten-Typ nur einmal hochgeladen werden.

Ein Beispiel: Sie können nur einen Lageplan im Upload vorsehen. Wenn Sie mehrere Lagepläne hochladen wollen, müssen Sie dafür bitte den Upload für sonstige Dokumente nutzen.

Wie kann ich aktuell eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (sVE) nach § 14a EnWG anmelden?

Um eine sVE (Stromspeicher, private Ladeeinrichtungen, Wärmepumpe und Anlagen zur Raumkühlung) anzumelden, legen Sie im Netzanschlussportal eine Anmeldung im Strom an. Wählen Sie nach der Anlagenart (Wohnung, Gewerbe, Sonstiges) das anmeldepflichtige Gerät aus.

Weitere Daten zur sVE können derzeit noch nicht im Netzanschlussportal eingegeben werden. Daher bitten wir Sie, das erforderliche Datenblatt auszufüllen und im Portal hochzuladen. Das Datenblatt finden Sie auf unserer Webseite, im Bereich „Netzanschluss“ – Planung und Realisierung.

Noch zwei Hinweise:

  1. Geben Sie bei dem Stromspeicher bitte weiterhin die Leistung der Einspeisung (AC-seitig) ins Netz an, damit der Dokumenten-Upload entsprechend eingestellt wird.
  2. Denken Sie bitte daran, das Datenblatt zur Steuerbarkeit bei der Anmeldung hochzuladen. Den Upload finden Sie auf der Seite, wo Sie den Wunschtermin eingeben können.
Muss das Datenblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Anschluss von Speichern hochgeladen werden?

Ja, derzeit ist es noch erforderlich das Datenblatt hochzuladen. Wir arbeiten aber daran, dass perspektivisch die Informationen zu den sVE im Netzanschlussportal eingegeben werden können.

Das aktuelle Datenblatt finden Sie auf folgender Inhaltsseite:

Anschluss in Niederspannung – Planung und Realisierung
Welche Anlagengrößen können über das Netzanschlussportal angemeldet werden?

Unser Netzanschlussportal gilt für Anschlüsse in Niederspannung, in Übergabe in Niederdruck sowie in Dresden für Trinkwasser.

Für alle anderen Netzanschluss-Vorhaben nutzen Sie bitte die Anmeldeformulare auf unserer Webseite, im Bereich „Netzanschluss“.

Warum sind meine Eingaben der technischen Daten in den Anlagen und Geräten nach dem erneuten Aufruf der Seite verschwunden?

Klicken Sie bitte nach dem Befüllen der Datenfelder und bei Änderungen auf „Speichern“, um diese für die weitere Bearbeitung zu sichern.

Mir fehlt ein erforderliches Dokument. Kann ich stattdessen eine leere Datei hochladen?

Nein. Laden Sie bitte keine leeren Dateien hoch. Diese werden aus Sicherheitsgründen abgelehnt.

Fragen zum Versenden von Anmeldungen über das Netzanschlussportal Kann ich auch eine unvollständige Anmeldung abschicken?

Bitte beachten Sie, dass die Pflichtfelder zwingend auszufüllen sind und eine Bearbeitung der Anmeldung unsererseits erst mit vollständigen Unterlagen möglich ist.

Fehlen Ihnen noch Informationen, können Sie die Anmeldung zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Offene Anmeldungen werden für eine Zeit von 30 Tagen im Netzanschlussportal gespeichert.

Wie erfahre ich, ob die Anmeldung bei SachsenNetze eingegangen ist?

Bei erfolgreicher Übertragung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Vorgangsnummer per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Gleichzeitig wird unter „Meine Projekte“ der Status „erfolgreich bei dem Netzbetreiber eingegangen“ für Ihre Anmeldung angezeigt.

Fragen zur Bearbeitungszeit Wie kann ich mich über den Status meines Vorgangs informieren?

Sie können sich telefonisch, per E-Mail erkundigen. Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktmöglichkeiten, die eigens für diesen Zweck eingerichtet wurden:

Service-Telefonnummer Netzanschluss
(werktags von 08:00 – 15:00 Uhr):
0351 5630-27272

Service-E-Mail: Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de

Wie lange dauert die Bearbeitung für die Errichtung eines Netzanschlusses bzw. das Versetzen eines Hausanschlusskastens?

Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen verlängert sich unsere Bearbeitungszeit. Aktuell können das 6 bis 9 Monate sein.

Warum dauert es so lange und was unternimmt SachsenNetze?

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Anschluss von Solaranlagen, Stromspeichern und Ladestationen. Bei Anschluss dieser Anlagen kann die Netzanschluss- bzw. Einspeisekapazität am Netzanschluss bzw. im Stromnetz überschritten werden. Deshalb prüfen wir dies und planen bzw. veranlassen die notwendigen Änderungen im Stromnetz, bevor neue Anlagen angeschlossen werden können.

Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen verlängert sich die Bearbeitungs- und Realisierungsdauer des einzelnen Vorhabens.

Um alle Anmeldungen bearbeiten zu können, haben wir unser Team deutlich verstärkt. Weiterhin helfen uns ab 2024 weitere standardisierte Teilprozesse und neue systemgestützte Arbeitsschritte, die Bearbeitungszeiten wieder zu verkürzen. 

Wie kann ich unterstützen, damit mein Vorgang ohne Verzögerungen bearbeitet wird?

Wenn Sie eine Solaranlage installieren wollen, melden Sie diese bitte zeitig bei uns an – nicht erst, wenn sie fertig montiert und installiert ist.

Bearbeitungszeiten verkürzen sich, wenn die Anmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Das erspart uns Nachfragen und Ihre Zeit. Nutzen Sie möglichst die Fachkenntnisse des Elektrofachbetriebes, der die Anlage errichtet. Die Fachleute können in der Regel unser Netzanschlussportal nutzen und somit vollständige Anmeldedaten in digitaler Form bereitstellen.

Lassen Sie vor Anmeldung der Anlage Ihren Zählerplatz vom Elektrofachbetrieb prüfen, ob dieser den aktuellen technischen Anforderungen entspricht.

Bitte nutzen Sie für Nachfragen die eigens dafür eingerichteten Kontaktmöglichkeiten. So halten Sie uns den Rücken frei für das Bearbeiten Ihrer Anmeldungen.

Service-Telefonnummer Netzanschluss
(werktags von 08:00 – 15:00 Uhr):
0351 5630-27272

Service-E-Mail: Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de

Fragen zur Elektromobilität Was muss ich beachten, wenn ich mir Ladetechnik in meine private Garage bauen möchte?

Bei der Planung der heimischen „Stromtankanlage“ gehen Sie wie folgt vor:

Zuerst wird die Anschlussleistung bestimmt ‐ passend zu Ihrer durchschnittlichen täglichen Fahrstrecke. Für private Garagen liegt die Anschlussleistung in der Regel unter 12 kVA.

Im zweiten Schritt wählen Sie den Installationsort. Dieser sollte in unmittelbarer Nähe zur Stellfläche des anzu-schließenden E‐Fahrzeuges liegen. Je nach Aufstellungs-ort sind weitere Anforderungen zu beachten.

Danach lassen Sie die Elektroinstallation durch einen Fachbetrieb planen. Denn zwischen klassischen elektrischen Verbrauchern im Haushalt und der Versorgung eines E‐Fahrzeuges bestehen, trotz gleichen Grundprinzips, wichtige Unterschiede: Beim E-Fahrzeug wird über die gesamte Dauer des Ladevorgangs – oft mehrere Stunden lang – eine sehr hohe elektrische Leistung benötigt. Entsprechend muss die Anlage dimensioniert sein. Dies erfordert die sorgfältige und fachmännische Planung der Ladeinfrastruktur durch einen Elektrofachbetrieb.

Laden von Elektrofahrzeugen: Haushaltssteckdose oder Ladeeinrichtung (Wallbox)?

Laden an der Haushaltssteckdose funktioniert nur bedingt. Denn dazu muss der jeweilige Stromkreis für den entsprechenden Dauerbetrieb ausgelegt sein, was nach derzeitigen Standards nicht gegeben ist. Andernfalls drohen unbeherrschbare Fehlerströme in Ihrer Hausinstallation.

Wir empfehlen die Installation einer Wallbox, da diese den Schutz für den Ladevorgang und für Ihre Hausinstallation sicherstellt. Lassen Sie Ihre Anlage am besten durch einen zugelassenen Elektroinstallateur prüfen. Dieser führt auch die nach § 19 Abs. 2 NAV vorgeschriebene Anzeige bei Ihrem Netzbetreiber durch.

Muss meine Ladeeinrichtung durch den Netzbetreiber steuerbar sein?

Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen BK6-22-300 und BK8-22/010-A neue Regelungen für den Anschluss und Betrieb von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen getroffen. Dadurch betroffen sind alle nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die in der Niederspannung angeschlossen und nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Betreiber der Ladeeinrichtungen sind verpflichtet, die Herstellung der Steuerbarkeit dieser Anlagen nach Vorgaben des Netzbetreibers sicherzustellen. Ebenso müssen alle geplanten Änderungen, die den Stromverbrauch beeinflussen, sowie die dauerhafte oder temporäre Stilllegung solcher Anlage dem Netzbetreiber im Voraus gemeldet werden. Ihr Elektroinstallateur sorgt dafür, dass Ihre elektrische Anlage den geltenden Richtlinien entsprechen.


Wann und wie erfolgt die netzorientierte Steuerung?
Der Netzbetreiber darf, wenn eine akute Gefährdung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug Ihrer Ladeeinrichtung temporär „dimmt“. Im Gegenzug haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt: pauschale Reduzierung („Modul 1“) oder prozentuale Reduzierung („Modul 2“). Für Modul 2 ist allerdings zwingend ein separater Zähler für die Ladeeinrichtung erforderlich.
Ab 01.04.2025 kann als Zusatz zum Modul 1 auch ein Modul 3 gewählt werden (in den vom Netzbetreiber dafür jährlich festgelegten Hoch-, Nieder- und Standardlastzeiten gelten dann verschiedene, zeitabhängige Netzentgelte für alle Anlagen unter dem Zähler, der mit Modul 1 und 3 abgerechnet wird; die Wahl des Moduls 3 als Ergänzung zum Modul 1 ist nur dann möglich, wenn ein intelligentes Messsystem vor Ort vorhanden ist). Ihr Stromlieferant berücksichtigt diese Reduzierung bei seiner Abrechnung und weist sie transparent aus.

Zum Thema Steuerung haben wir für Sie weitere Informationen vorbereitet, siehe:

Steuerung von Anlagen (§ 14a EnWG) ab 2024
Benötige ich einen separaten Zähler für die Ladeeinrichtung?

Solange Sie einen einheitlichen Stromtarif für Haushalt und Ladeeinrichtung verwenden und der Stromverbrauch als Gesamtsumme abgerechnet wird, ist grundsätzlich kein separater Zähler notwendig. Ein separater Zähler ist jedoch erforderlich, wenn Sie einen anderen Stromtarif für Ihre Ladeeinrichtung gewählt haben oder ein anderer Nutzer Ihre Ladeeinrichtung separat verwenden und abrechnen muss.

Welche Anschlussleistung ist im Ein- und Mehrfamilienhaus zu berücksichtigen? Welche Reichweite erreiche ich mit einer ladbaren Energiemenge bei einer Ladedauer von 10 h und einem Verbrauch von 22 kWh je 100 km (Beispielrechnung)?

Folgende Abbildung zeigt die aktuell durch SachsenNetze empfohlene max. Anschlussleistung für die E-Mobilität:

Stellplätze pro Hausanschlusskasten  Max. Anschlussleistung E-Mobilität in kW
1 11
ab 2 22
ab 4* 33
ab 6* 44
ab 11* 55
ab 16* 66
ab 21 Abstimmung mit dem Netzbetreiber

* ab 4 Stellplätzen Lademanagement zur Begrenzung der Anschlussleistung empfohlen

Die mögliche Reichweite je E-Fahrzeug hängt u.a. vom aktuellen Ladezustand aller beteiligten E-Fahrzeuge und deren Batteriegröße ab. Selbst wenn man unterstellt, dass sämtliche Batterien eine ausreichende Kapazität haben und entsprechend leer sind, ist bei der Beachtung der Abbildung sichergestellt, dass selbst bei 20 E-Fahrzeugen eines Mehrfamilienhauses diese immer noch mind. 150 km fahren können. Im Einfamilienhaus könnten es theoretisch bis zu 500 km sein.

Grundsätzlich ist bei Betrachtung der durchschnittlichen Fahrstrecken in Deutschland (etwa 40 km)1 davon auszugehen, dass nie alle E-Fahrzeuge gleichzeitig laden. Dies wurde auch in ersten Praxisstudien nachgewiesen.

1 Quelle: Ergebnisbericht Mobilität in Deutschland - MiD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Fragen zu Anmeldung und Anschluss von Photovoltaik-Anlagen Müssen Steckersolargeräte und Solaranlagen angemeldet werden?

Steckersolargeräte (sogenannte Balkonanlagen bis 600 VA) sind ausschließlich im Marktstammdatenregister vom Anlagenbetreiber zu registrieren. SachsenNetze benötigt keine separate Anmeldung.

Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 600 VA sind bei der SachsenNetze als zuständigem Netzbetreiber anzumelden.

Wo finde ich die Formulare zur Anmeldung?

Auf unserer Webseite, im Bereich „Erzeugung“ – „Stromerzeugungsanlagen“, finden Sie alle Informationen und notwendigen Formulare.

Für einen besseren Überblick haben wir die Unterseiten entsprechend der Anlagenleistung unterteilt:

Anlagen bis 600 W – Steckersolargeräte (Balkonanlagen oder Balkonkraftwerke) Anlagen bis 30 kW – Anlagen an Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbeeinheiten Anlagen bis 135 kW – Anlagen an Mehrfamilienhäusern oder in Wohnquartieren Anlagen ab 135 kW – große Solar- und Windparks mit Anschluss an das Mittel- oder Hochspannungsnetz
Ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich?

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Anlagen, die Strom erzeugen bzw. speichern, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Diese fristgerechte Registrierung – innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung der Anlage – ist eine Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Erfolgt keine Registrierung, entfällt der Zahlungsanspruch und ein Bußgeld nach Energiewirtschaftsgesetz wird fällig.

www.marktstammdatenregister.de
Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister erhalte ich die Anzeige, dass die Netzbetreiberauswahl falsch ist. Was ist zu tun?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie den für Sie bzw. Ihr Grundstück/Gebäude zuständigen Stromnetzbetreiber angegeben haben:

  • In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – mit Ausnahme von Stadtwerksgebieten – ist es die SachsenNetze HS.HD GmbH.
  • In Dresden ist es die SachsenNetze GmbH.
  • In Coswig und Radebeul ist es die Stadtwerke Elbtal GmbH.

Nutzen Sie hierfür im Bedarfsfall auch unsere Ansprechpartnersuche.

Zur Ansprechpartnersuche
Wo wird die Solaranlage angeschlossen?

Solaranlagen bis zu einer Leistung in Summe von 30 kW können an einem bestehenden Netzanschluss angeschlossen werden. Zur Orientierung: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW werden in der Regel auf Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbeeinheiten installiert.

Übersteigt die Summe der Anlagenleistungen an einem Netzanschluss diese 30-KW-Grenze, ermittelt SachsenNetze gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für den Anschluss der Solaranlage beziehungsweise des Stromspeichers geeignet ist.

Fragen zu Zählertausch und Einspeisevergütung Muss mein Stromzähler ausgewechselt werden?

Energiemengen müssen richtig erfasst werden – sowohl die Energiemenge, die aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, als auch die ins Netz eingespeiste Strommenge. Das kann ein sogenannter Zweirichtungszähler.

Haben Sie noch keinen Zweirichtungszähler? Als zuständiger Messstellenbetreiber veranlassen wir den Zählerwechsel. Eine Voraussetzung ist, dass der Zählerplatz den aktuell geltenden technischen Bestimmungen genügt.

Auch wenn der Zählertausch meist problemlos in allen Zählerschränken möglich ist, die nach DIN und DIN VDE sowie nach 1991 eingebaut wurden, kann ein fachmännischer Blick nicht schaden. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Elektrofachbetrieb, ob Ihr Zählerplatz den aktuell geltenden Bestimmungen genügt. Falls nicht, ist der Zählerplatz vor dem Einbau des Zweirichtungszählers durch einen Elektrofachbetrieb richtlinienkonform umzubauen.

Was kostet der Zählerwechsel?

Als Zweirichtungszähler kommen moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Dieser Einbau ist für Sie kostenfrei.

Können Steckersolargeräte in Ausnahmefällen mit einem herkömmlichen Stromzähler betrieben werden?

Ab 01.01.2024 ist vorgesehen, dass Steckersolargeräte zeitlich begrenzt weiterhin mit einem konventionellen Zähler betrieben werden können. Auch hier veranlasst der zuständige Messstellenbetreiber den Einbau eines Zweirichtungszählers.

Warum bekomme ich keinen Abschlagsplan für die Vergütung?

Aufgrund der Vielzahl an neuen Solaranlagen und Stromspeichern verlängert sich unsere Bearbeitungszeit. Auch wenn die Vergütung verspätet ausgezahlt wird, versichern wir Ihnen:

Es geht nichts verloren. Denn mit dem Einbau des Zweirichtungszählers beginnt die Erfassung der eingespeisten Energiemenge. Die Einspeisevergütung wird rückwirkend berechnet und an Sie ausgezahlt, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wie wird die Vergütung für eingespeisten Strom ausgezahlt?

Unser Team der Abrechnung ermittelt die Höhe Ihrer Einspeisevergütung und weist die Auszahlung der monatlichen Gutschriften an. Am Jahresende werden die Zählerstände abgelesen und eine Jahresabrechnung gelegt. Wurde mehr eingespeist als berechnet, erhalten Sie eine Gutschrift. Ebenso wird die Höhe der monatlichen Gutschriften für das Folgejahr angepasst.

Ein Unternehmen der SachsenEnergie
SachsenNetze GmbH - SachsenNetze HS.HD GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
So erreichen Sie uns Service-Telefon

0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst (24/7)

Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884

* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

Störungen im Netzgebiet
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