Die SachsenNetze transportieren und verteilen Erdgas der Gruppe H (nach DVGW-Arbeitsblatt G 260) mit einem gewichteten Brennwert von 11,513 kWh/m³ (Stand 2023). Der Brennwert an den Netzkopplungspunkten ist nicht identisch.
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist das Gasnetz in mehrere Brennwertgebiete unterteilt.
Aufgrund der speziellen Eigenschaften eines Brenngases (Druck, Temperatur, Gaszusammensetzung) ist eine direkte Messung des Energieinhaltes dieses Gases beim Endverbraucher nicht wirtschaftlich möglich. Daher erfolgt die Messung des Gases mit geeichten Volumenmessgeräten, die Ermittlung der im Gas enthaltenen thermischen Energie erfolgt mittels der thermischen Gasabrechnung.
Grundlage hierfür ist § 25 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vom 10.08.2017:
„Werte für die folgenden Messgrößen dürfen Verwender angeben oder verwenden, auch ohne dass die angegebene Größe mit einem Messgerät im Sinne des Mess- und Eichgesetzes und dieser Verordnung ermittelt worden ist: ... 4. die Verbrennungsenthalpie von Gas oder Gasbeschaffenheitskenngrößen, insbesondere der Brennwert, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Technik ermittelt worden sind und die dafür verwendeten Messwerte mit einem dem Mess- und Eichgesetz und dieser Verordnung entsprechendem Messgerät ermittelt worden sind...."
Als anerkannte Regel der Technik gilt hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G685.
Bei der Abrechnung der gelieferten Energie sowie bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte kommen gemäß Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV zwei unterschiedliche Zählverfahren zur Anwendung:
Eine Registrierende LastgangMessung speichert stündliche Zählerstände oder Verbräuche und kommt bei Messanlagen zum Einsatz, deren jährliche Entnahme 1.500.000 kWh/a überschreitet oder deren stündliche Ausspeiseleistung > 500 kW ist (gemäß Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV). Voraussetzung ist eine stündliche/tägliche Datenfernübertragung. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis von stündlichen Lastgängen.
Bei Messanlagen mit einem Jahresverbrauch <= 1.500.000 kWh/a und einer Ausspeiseleistung <= 500 kW (sog. StandardLastProfil-Anlagen) kommen Gaszähler ohne Leistungsregistrierung zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich auf Basis von Zählerstandsdifferenzen. Es können jedoch auch kürzere Abrechnungsintervalle vereinbart werden.
Der Netzbetreiber übermittelt nach erfolgter Plausibilisierung und ggf. Ersatzwertbildung die abrechnungsrelevanten Messdaten für jede Messstelle an den jeweiligen Lieferanten und erstellt gleichzeitig die Netznutzungsabrechnung.
Prozesse, Fristen und Datenformate ergeben sich aus dem Beschluss BK7-06-067 der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007 „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)“ sowie den Ergänzungen/Folgeverordnungen hierzu.
Für RLM Messanlagen werden monatlich insbesondere übermittelt:
- stündlicher Lastgang in kWh
- Zustandszahl (bei Anlagen ohne Mengenumwerter)
- monatlicher Abrechnungsbrennwert.
Für SLP Messanlagen werden insbesondere übermittelt:
- Zählerstand
- Zustandszahl (bei Anlagen ohne Mengenumwerter)
- Abrechnungsbrennwert (der Gültigkeitszeitraum für Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert ergibt sich aus G685-4)
Die Erstellung der Energieabrechnung für Letztverbraucher obliegt dem jeweiligen Lieferanten. Ansprechpartner für Fragen zu dieser Abrechnung ist somit ausschließlich Ihr Lieferant.
Die Ermittlung der thermischen Energie aus den gemessenen Volumina des Gaszählers erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G685.
- E - thermische Energie
- Vb - Volumen im Betriebszustand vom Gaszähler gemessen
- z - Zustandszahl
- Hs,eff - Abrechnungsbrennwert
Die Zustandszahl ist der Faktor zur Umrechnung des im Gaszähler gemessenen Volumens in den Normzustand (pn = 1013,25 mbar, Tn = 273,15 K = 0 °C).
- pamb - Luftdruck gemessen1 oder aus geographischer Höhe
- peff - Effektivdruck des Gases gemessen1 oder Ausgangsdruck des Regelgerätes
- pn - Normdruck 1013,25 mbar
- Tn - Normtemperatur 273,15 K (0°C)
- T - Gastemperatur gemessen1 oder 288,15 K = 15°C
- K Kompressibilitätszahl nach SGERG 88 oder AGA 8
- ϕ*ps - relative Feuchte und Sättigungsdampfdruck, bei Erdgas: 0
1) nur bei Anlagen mit Zustandsmengenumwerter
Erdgas ist ein Naturprodukt mit regionalen und zeitlichen Schwankungen der konkreten Gaszusammensetzung. Die SachsenNetze transportieren und verteilen Erdgas der Gruppe H nach DVGW-Arbeitsblatt G 260. Die Gaszusammensetzung schwankt dabei innerhalb der dort definierten zulässigen Grenzen.
An den Einspeisestellen der Netze wird der Brennwert mit geeichten Brennwertmessgeräten gemessen bzw. mit geeichten Rekonstruktionssystemen im vorgelagerten Netz ermittelt. Dies stellt sicher, dass der Abrechnungsbrennwert den tatsächlich transportierten Gasbeschaffenheiten entspricht.
Unsere Netze sind in unterschiedliche Brennwertbezirke untergliedert, denen diese Einspeisestellen eindeutig zugeordnet sind. Je Brennwertbezirk erfolgt aus diesen Messwerten die Ermittlung eines monatlichen mengengewogenen Mischbrennwertes. Dieser Monatsbrennwert wird zur monatlichen Abrechnung der RLM Kunden verwendet.
Für SLP Kunden erfolgt aus den Monatsbrennwerten und den dazugehörigen Einspeisemengen je Brennwertbezirk wiederum die Ermittlung eines mengengewogenen Abrechnungsbrennwertes über die jeweilige Abrechnungs(teil)zeitspanne (z. B. jährlich).
Diese Zeitspanne ergibt sich beispielsweise aus dem Zeitraum zwischen 2 erfolgten Ablesungen.
Die Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G685 und ist von den Einspeisebrennwerten, der Netztopologie sowie der konkreten Abrechnungszeitspanne abhängig.
Verbindlich ist jeweils der auf der Netznutzungsabrechnung ausgewiesene Abrechnungsbrennwert.
Die sich für unterschiedliche Abrechnungs(teil)zeitspannen ergebenden mengengewogenen jährlichen/unterjährlichen Abrechnungsbrennwerte für Standardlastprofilkunden können Sie hilfsweise im Ecount Webportal der DIGImeto berechnen: https://vdis-dl.digimeto.de/gasbesch
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(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH